Allgemeine Garantiebestimmungen

Allgemeine Garantiebestimmungen

Mängel und Gewährleistung

a) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Mehrfache, mindestens zweifache Nachbesserungen sind zulässig. Nur bei Fehlschlagen unserer Bemühungen steht dem Käufer das Recht zu, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

b) Im Falle des Verkaufs gebrauchter Gegenstände und Anlagen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

c) Für Werbeaussagen der Hersteller übernehmen wir keine Haftung.