WICHTIGE INFORMATION ZU TAUSCHFRISTEN FÜR RAUCHMELDER! Seit vielen Jahren ist die Notwendigkeit zur jährlichen Wartung und monatlichen bzw. vierteljährlichen Funktionsprüfung von Feststellanlagen bekannt. Mit Einführung der DIN 14677 (Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse) wurden
Tauschfristen für Rauchmelder festgelegt, auf die wir Sie hinweisen möchten.
Die deutschen Hersteller von Feststellanlagen schreiben in einer gemeinsamen Erläuterung: „In Feststellanlagen müssen
Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation nach fünf Jahren und
mit Verschmutzungskompensation nach spätestens acht Jahren ausgetauscht werden. [...] Die DIN 14677 setzt für die Instandhaltung einer Feststellanlage einen
Kompetenznachweis voraus. Der Instandhalter muss eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen sein.“
Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr. Sprechen Sie mit Ihren Kunden über den notwendigen Tausch von Rauchmeldern. Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Zudem bieten wir regelmäßige
Zertifizierungs-Seminare für die Abnahme von Feststellanlagen sowie für die
Fachkraft für Feststellanlagen an.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Ansprechpartner Daniel Hött.